Brachflächenmobilisierung für dauerhaften Wohnraum
Ein Sonder-Förderprogramm für Kommunen
Wichtiger Hinweis: Das finanzielle Volumen des Sonder-Föderprogramms ist inzwischen ausgeschöpft. Daher können darüber keine weiteren Projekte angemeldet und abgewickelt werden. Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte an die AAV-Kolleginnen, die für die Projekt-Anmeldung beim AAV zuständig sind. Klicken Sie dazu bitte auf diesen Link.
Inzwischen wurden und werden zwölf Projekte in diesem Programm abgewickelt. Informationen zum Stand der Projekte finden Sie in den AAV-Jahresberichten. Sie können sich die Berichte dazu hier herunterladen:
- Bericht Sonder-Förderprogramm 2017
- Bericht Sonder-Förderprogramm 2018
- Bericht Sonder-Förderprogramm 2019
- Bericht Sonder-Förderprogramm 2020
- Bericht Sonder-Förderprogramm 2021
Zum Hintergrund des Sonder-Förderprogramms
Im Zuge des Flüchtlingszustroms der letzten Jahre hat sich der ohnehin schon weit verbreitete Mangel an Wohnraum in Nordrhein-Westfalen zusätzlich verschärft. Aus diesem Grund hat die NRW-Landesregierung ein Sonder-Förderprogramm zur Identifizierung und Mobilisierung von Brachflächen für Flüchtlingsunterkünfte und für dauerhaften Wohnraum initiiert. Der AAV ist mit der Umsetzung und Durchführung beauftragt und nimmt folgende Aufgaben wahr:
- fachliche Beratung und Unterstützung von Kommunen bei der Identifizierung und Bewertung von Brachflächen,
- schnelle und effektive Flächenaufbereitung für eine Wohnfolgenutzung an geeigneten Einzelstandorten.
Dem AAV stehen hierfür bis Ende 2021 Fördermittel in Höhe von insgesamt 9,2 Mio. Euro zur Verfügung.
Ziel des Programms ist die Reaktivierung von städtebaulich gut integrierten Brachflächen zu Wohnzwecken. Auf diese Weise soll ein nachhaltiges Flächenmanagement der Kommunen unterstützt und dem zunehmenden Verbrauch naturnaher und landwirtschaftlich genutzter Flächen entgegengewirkt werden.
Was bedeutet Flächenaufbereitung?
Der AAV übernimmt die Maßnahmenträgerschaft zur Durchführung insbesondere folgender Arbeiten:
- Ergänzende Untersuchungen (z. B. Kleinrammbohrungen, Schürfe, chemische Analytik)
- Geländevorbereitung (z. B. Rodung)
- Rückbauarbeiten
- Bodenaushub und ggf. Sanierung
- Entsorgung
- Wiederverfüllung
Der AAV steuert und überwacht den kompletten Aufbereitungsprozess und übernimmt die für die vorgenannten Leistungen anfallenden Kosten zu 100 %.
Was ist zu berücksichtigen?
Die Mobilisierung von Einzelstandorten im Rahmen des Sonder-Förderprogramms ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Flächengröße sollte bei etwa 5.000 bis 10.000 m² liegen.
- Eigentümer der Fläche und Antragssteller können ausschließlich Kommunen oder kommunale Eigenbetriebe gemäß §114 GO NRW sein.
- Der Förderzeitraum ist begrenzt bis Ende 2021.
- Die Zweckbindung an die Folgenutzung Wohnen ist für 25 Jahre festgesetzt.
- Hinsichtlich der Aufbereitungsmaßnahmen darf keine finanzielle Doppelförderung erfolgen.
- Bei Durchführung von Sanierungsarbeiten ist gegebenenfalls ein Wertausgleich nach § 25 Bundes-Bodenschutzgesetz zu leisten.
- Bei einer Veräußerung der Fläche besteht eine Rückzahlungspflicht der maßnahmenbedingten Wertsteigerung an das Land NRW, begrenzt auf die für die Mobilisierung eingesetzten Fördermittel. Die Kosten zur Wertermittlung trägt die jeweilige Kommune.
Ihre Ansprechpartnerin für das Sonder-Förderprogramm beim AAV:
Ann-Katrin Stolze
E-Mail: ak.stolze@aav-nrw.de
Telefon: 02324 5094-37
Telefax: 02324 5094-70
AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung
Postanschrift:
Postfach 80 01 47
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45527 Hattingen