Projektanmeldung

Altlastenprojekte können grundsätzlich nur von den zuständigen Behörden der jeweiligen Kommunen beim AAV angemeldet werden. Laut AAV-Gesetz kann der Verband Maßnahmen durchführen

  1. zur Sanierungsuntersuchung, -planung und Sanierung von Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen nach den Vorschriften des BBodSchG,

  2. zum Flächenrecycling, um Brachflächen und Altastengrundstücke für eine neue Nutzung zu reaktivieren und damit den Flächenverbrauch naturnaher und landwirtschaftlich genutzter Flächen zu reduzieren sowie

  3. zur Entwicklung und Erprobung neuer Technologien und innovativer Verfahren zur Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen, zur Förderung des Flächenrecyclings sowie des Gewässerschutzes.

Im ersten Fall muss es sich um Gefahrenabwehrmaßnahmen handeln,

  • die von den zuständigen Behörden im Wege der Ersatzvornahme durchgeführt werden, oder

  • über deren Durchführung mit dem Sanierungspflichtigen ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen ist, oder
    im Vorgriff auf eine spätere Feststellung des Sanierungspflichtigen, oder

  • zu deren Durchführung ein Sanierungspflichtiger nicht herangezogen werden kann oder finanziell nicht – oder nur teilweise – in der Lage ist, oder

  • auf Grundstücken, bei denen eine Sanierungspflicht von Gemeinden oder Gemeindeverbänden besteht.

Wenn Sie eine Fläche beim AAV anmelden wollen, wenden Sie sich am besten zunächst an eine der beiden unten genannten Ansprechpartnerinnen. In einem persönlichen Gespräch am Telefon lässt sich meist schnell abklären, ob die Fläche für die Aufnahme in den Maßnahmenplan des AAV in Frage kommt.

Bei Fragen zur Projektanmeldung wenden Sie sich bitte an:

Dr. Rita Bettmann
Projektleiterin
Projektanmeldung

E-Mail:
r.bettmann@aav-nrw.de

Telefon: 02324 5094-18
Telefax: 02324 5094-70

Dr. Andrea Holzapfel
Projektanmeldung

E-Mail:
a.holzapfel@aav-nrw.de

Telefon: 02324 5094-26
Telefax: 02324 5094-70